Als Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Poitiers unterstütze ich Sie in verschiedenen Bereichen wie dem Sozialrecht , dem Strafrecht und sogar dem Familienrecht. Aufmerksames Zuhören, Initiative,
Reaktionsfähigkeit, Effizienz und Verfügbarkeit sind die Grundsätze, die meine Beziehungen zu meinen Kunden bestimmen.
Neben meiner juristischen Expertise und meinen technischen Fähigkeiten sind meine Beziehungen zu meinen Mandanten dank einer vertrauensvollen Vorgehensweise langfristig angelegt.
Familienrecht
Die Kanzlei unterstützt und unterstützt ihre Mandanten in allen Bereichen des Familienrechts , sowohl bei der Gründung als auch bei der Auflösung einer Ehe:
- Ehestand und Regimewechsel während der Ehe;
- Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen/Gemeinsamer Antrag durch Vollmacht;
- Streitige Scheidung (wegen Verschuldens, endgültige Änderung des ehelichen Bandes/Akzeptanz des Grundsatzes der Zerrüttung der Ehe);
- Bei Kindern: Zuweisung der elterlichen Sorge, des Unterhalts, des Besuchs- und Unterbringungsrechts;
- Antrag auf Ausgleichsleistung und Änderung der Sorgerechtsvereinbarungen;
- Einvernehmliche und gerichtliche Aufteilung und Auflösung des Ehestandes;
- Rechtsschutz für Erwachsene/Vormundschaft/Betreuerschaft.
Arbeitsrecht
Die Kanzlei berät und unterstützt ihre Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts , sowohl bei der Beratung als auch bei der Prozessführung:
- Belästigung, Diskriminierung;
- Ungerechtfertigte Entlassung ohne wirklichen und schwerwiegenden Grund;
- Verhandelte Abgänge, konventionelle Kündigung;
- Überweisung an das Arbeitsgericht;
- Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, Ende der Vertragsunterlagen.
Strafrecht
Die Kanzlei verteidigt Sie in Ihren Strafverfahren vor Gericht, aber auch bei Verkehrsdelikten .
- Allgemeine strafrechtliche Verteidigung von Tätern und Opfern von Straftaten vor Polizei und Justizvollzugsgerichten;
- Einreichung und Nachverfolgung von Beschwerden.
Die Grundgebühr kann eingestellt werden:
- entweder auf fester Basis, abhängig von der Komplexität des Falles;
- Entweder nach Zeitaufwand , mit einem Grundhonorar und/oder einem Ergebnishonorar , auch abhängig von der Komplexität des Falles.
Der Stundensatz variiert je nach Komplexität des Falles
Im Durchschnitt sind es folgende:
- Kosten pro Stunde : ab 200 € ohne Steuern, gemäß den zuvor festgelegten Kriterien;
- Beratungen : ab 150 € zzgl. Steuern, gemäß den zuvor festgelegten Kriterien
Artikel L.444-1 des Handelsgesetzbuchs regelt die Rechte und Gebühren von Anwälten bei Immobilienpfändungen, Teilungen, Erteilungen und gerichtlichen Sicherheiten, die in Artikel 10 des Gesetzes Nr. 71-1130 vom 31. Dezember 1971 zur Reform bestimmter gerichtlicher und juristischer Berufe genannt werden.